Vom Gesetzgeber wurde der Verantwortungsbereich für die Baustellensicherheit von den Arbeitsinspektoraten weitestgehend den Auftraggebern übertragen. Diese sind nunmehr für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Speziell der Bereich der übergreifenden Gefahren ist hier zu Durchleuchten und es sind geeignete Maßnehmen zur Gefahrenvermeidung zu veranlassen. Dies sowohl in der Planungs- wie auch der Ausführungsphase. Gemäß dem Baustellenkoordinationsgesetz hat sich der Auftraggeber einer dazu befugten Fachkraft zu bedienen. Die FBC-Baubetreuung GmbH hat umfangreiche Erfahrung in der Umsetzung des Baustellenkoordinationgesetzes und ist somit ein kompetenter Partner für die Baustellensicherheit.