Begleitende Kontrolle - FBC Baubetreuung GmbH

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Begleitende Kontrolle

LEISTUNGEN
Die Begleitende Kontrolle als eine delegierbare Funktion des Auftraggebers umfasst die zeitnahe Prüfung, respektive unmittelbare Nachkontrolle der zur geordneten Abwicklung eines Projektes zu erstellenden Unterlagen der Projektbeteiligten. Diese reichen von Planunterlagen und Verträgen über Leistungsverzeichnisse bis hin zur Kostenkontrolle. Die Prüfung dieser Projektdaten hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass noch Korrekturen im Projektverlauf möglich sind. Die Begleitende Kontrolle ist eine zweite Betrachtungsebene. Sie ist eine wichtige Beratung und Absicherung des Auftraggebers im Vier-Augen-Prinzip. Eine weitere Aufgabe ist die Aufbereitung von Entscheidungsprozessen , die sich aus der gewonnenen Einsicht und Erfahrung am Projekt, aus der Sicht der Begleitenden Kontrolle als „nicht operativ tätigen“ Projektbeteiligter, ergeben. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse dienen zur Verbreiterung und Ausgewogenheit der jeweiligen Entscheidungsbasis. Auf Grund der hohen Verantwortung im Projektverlauf, darf sich der Auftraggeber von der Begleitenden Kontrolle in allen bautechnischen, bauwirtschaftlichen und baurechtlichen Belangen ein überdurchschnittlich hohes Wissens- und Erfahrungsniveau, sowie ein gekonntes mediatorisches Agieren innerhalb der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten erwarten.

Die qualifizierte Besetzung der Begleitenden Kontrolle bei der Etablierung des Projektes kann jedoch niemals Ersatz für das dynamisch-operative Arbeiten einer Projektsteuerung sein. Die Leistungsbilder gemäß der Honorarordnungen bauen aufeinander auf und ergänzen einander bei der geregelten Durchführung des Bauprojektes.
 
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